Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wirtschaftliche Aufklärung
Die Behandlung erfolgt auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Heilmittelverordnung gemäß Heilmittel-Richtlinie. Die Verordnung mit Diagnoseschlüssel und Behandlungsintervallen wird in der Patientenakte dokumentiert und ist Bestandteil der Behandlungsunterlagen.
Abrechnung
Die Praxis rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie versichern, dass Ihr Krankenversicherungsschutz derzeit besteht.
Zuzahlung GKV-Versicherte Sie verpflichten sich, an die Praxis die gesetzlich vorgesehene Eigenbeteiligung (Zuzahlung) nach Rechnungsstellung, spätestens nach Abschluss der Behandlungen, zu zahlen.
Ihr Eigenanteil beträgt 10 € plus 10 % der Therapiekosten Ihrer Heilmittelverordnung.
Bitte beachten Sie: Gewünschte ergänzende Leistungen, die über die ärztliche Verordnung hinausgehen, werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten und als Selbstzahlerleistung erbracht. Die Kosten werden nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Der Behandlungsvertrag entfaltet Rechtswirkung ausschließlich zwischen Ihnen und der Therapeutin oder dem Therapeuten und nicht zwischen Therapierenden und dem Krankenversicherer.
Terminvereinbarung und Ausfallhonorar Die Behandlungstermine werden individuell zwischen Therapeutin und Patientin vereinbart und sind für beide Seiten verbindlich. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Behandlung möglich.
Kann ein vereinbarter Termin von der Praxis nicht wahrgenommen werden, wird diese unverzüglich einen Ersatztermin anbieten. Weitergehende Ersatzansprüche ergeben sich daraus nicht.
Die Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem. Das heißt, dass für die vereinbarte Behandlung zu dem jeweiligen Termin jeweils ein Therapeut zur Verfügung steht. Die Patientin oder der Patient verpflichtet sich daher, Termine, die sie oder er aus ihr/ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Ein ausgefallener und nicht rechtzeitig abgesagter Termin kann von der Praxis als Honorarausfall in Rechnung gestellt werden. Das Honorar wird direkt gegenüber der Patientin/dem Patienten in Rechnung gestellt und wird nicht von der Krankenkasse erstattet.
Bei Absagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, ist es in der Regel nicht möglich, den Termin an einen anderen Patienten zu vergeben. Soweit der Termin anderweitig besetzt werden kann, entfällt jedoch das Ausfallhonorar.
Unterbleibt die rechtzeitige Absage, verpflichtet sich die Patientin/der Patient, für den ausfallenden Termin ein Ausfallhonorar zu zahlen. Die Höhe bemisst sich dabei nach der für die Behandlung erstattungsfähige gesetzliche Vergütung durch die Krankenkasse.
Dem Patienten steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich das Ausfallhonorar entsprechend oder entfällt ganz.
Patientenaufklärung
Mir ist bekannt, dass die ärztliche Aufklärung über Diagnose, Art, Durchführung, Risiken und Erfolgsaussichten der Behandlung grundsätzlich durch den verordnenden Arzt oder Heilpraktiker erfolgt.
Soweit eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist oder ergänzende Informationen erforderlich sind, hat mich meine Therapeutin oder mein Therapeut über den Ablauf, die Ziele, mögliche Reaktionen sowie die Grenzen der Heilmittelbehandlung informiert.
Ich wurde darüber aufgeklärt, dass die therapeutische Heilmittelbehandlung keine ärztliche Beratung oder Diagnosestellung ersetzt. Rückfragen zu medizinischen Ursachen oder weiterführenden Behandlungsentscheidungen sind mit dem behandelnden Arzt oder Heilpraktiker zu besprechen.
Die Haftung der Praxis richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Praxis uneingeschränkt; im Übrigen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Rückfragen sind jederzeit möglich.
Alle relevanten Behandlungsinhalte werden in Ihrer Patientenakte dokumentiert, die für mindestens 10 Jahre aufbewahrt wird. Sie haben das Recht auf Einsicht und können eine Abschrift gegen Entgelt anfordern.
Vertragsschluss und Vertragsbeendigung
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Durchführung aller Erst- und Folgeverordnungen, bis er von einer der beiden Seiten aufgelöst wird. Sie können den Vertrag jederzeit mündlich ohne Angabe von Gründen beenden; geplante Termine werden storniert.
Die Praxis kann den Vertrag beenden, wenn empfohlene Maßnahmen oder Beratungsinhalte abgelehnt werden, falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, Ihre Lebensführung die Therapieziele verhindert oder Zahlungen ausstehen.
Änderungen oder Ergänzungen müssen in Textform (z. B. E-Mail) vereinbart werden.
Ergänzende Dokumente Vor Vertragsschluss können Sie Einsicht in die Datenschutzinformation über die Verarbeitung Ihrer Patientendaten nehmen. Die Datenschutzinformation erhalten Sie zusammen mit dem Behandlungsvertrag.
